16 W 7/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-26, 16 W 7/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 7/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-26
Aktenzeichen: 16 W 7/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1126.16W7.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der stellvertretenden Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 2.8.2011 – 1 O 291/11 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerinnen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
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