Oberlandesgericht Köln, 2013-11-27, 2 U 6/13

2 U 6/13Obergericht27.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 6/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-27

Aktenzeichen: 2 U 6/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1127.2U6.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.01.2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 12 O 10/11, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil sowie das vorgenannte Urteil des Landgerichts Aachen sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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