2 Ws 656/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-11-27, 2 Ws 656/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-11-27, 2 Ws 656/13
2 Ws 656/13Obergericht27.11.2013
Regest
§ 305 StPO steht der Anfechtung eines Beschlusses gemäß § 81a StPO grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn diese Anordnung während laufender Hauptverhandlung getroffen worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 656/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-27
Aktenzeichen: 2 Ws 656/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1127.2WS656.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
§ 305 StPO steht der Anfechtung eines Beschlusses gemäß § 81a StPO grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn diese Anordnung während laufender Hauptverhandlung getroffen worden ist.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
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