Oberlandesgericht Köln, 2013-11-29, 20 U 130/13

20 U 130/13Obergericht29.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 130/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-29

Aktenzeichen: 20 U 130/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1129.20U130.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03. Juli 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 422/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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