2 U 2/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-12-11, 2 U 2/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 2/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-11
Aktenzeichen: 2 U 2/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1211.2U2.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 3 O 92/12 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Anschlussberufung hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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