Oberlandesgericht Köln, 2013-12-18, 5 U 71/13

5 U 71/13Obergericht18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 71/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-18

Aktenzeichen: 5 U 71/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1218.5U71.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. April 2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 391/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Drittwiderbeklagten zu 2. bis 6. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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