Oberlandesgericht Köln, 2013-12-19, 15 U 64/13

15 U 64/13Obergericht19.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 64/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-19

Aktenzeichen: 15 U 64/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1219.15U64.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

1.Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.04.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 400/12 – wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

  2. Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar, und zwar hinsichtlich des Unterlassungsausspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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