Oberlandesgericht Köln, 2013-12-19, 20 U 51/13

20 U 51/13Obergericht19.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 51/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-19

Aktenzeichen: 20 U 51/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1219.20U51.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.03.2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln– 26 O 315/12 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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