17 W 179/13•Oberlandesgericht Köln, 2013-12-30, 17 W 179/13
Oberlandesgericht Köln, 2013-12-30, 17 W 179/13
17 W 179/13Obergericht30.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 179/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-30
Aktenzeichen: 17 W 179/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2013:1230.17W179.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Bonn vom 12. September 2013 – 9 O 436/11 – aufgehoben. Eine Kostenfestsetzung aufgrund des Kostenfestsetzungsantrags des Beklagten vom 5. August 2013 findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 626,40 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.