2 X (Not) 4/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-01-06, 2 X (Not) 4/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-01-06, 2 X (Not) 4/13
2 X (Not) 4/13Obergericht06.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 X (Not) 4/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-06
Aktenzeichen: 2 X (Not) 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0106.2X.NOT4.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Notarsenat
Tenor
Der Beklagte wird aus dem Amt als Notar entfernt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das klagende Land vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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