Oberlandesgericht Köln, 2014-01-15, 11 U 203/12

11 U 203/12Obergericht15.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 203/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-15

Aktenzeichen: 11 U 203/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0115.11U203.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9.11.2012 (17 O 206/09) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits und die in diesem angefallenen Kosten der Streithelfer trägt die Klägerin.

  3. Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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