Oberlandesgericht Köln, 2014-01-17, 6 U 179/10

6 U 179/10Obergericht17.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 179/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-17

Aktenzeichen: 6 U 179/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0117.6U179.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (Az. 84 O 20/09) vom 22. September 2010 wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens tragen die Klägerinnen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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