17 W 204/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-01-20, 17 W 204/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-01-20, 17 W 204/13
17 W 204/13Obergericht20.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 204/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-20
Aktenzeichen: 17 W 204/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0120.17W204.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 30.08.2013 wird der Beschluss des Rechtspflegers der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.08.2013 – 27 O 520/11 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels folgendermaßen abgeändert:
Auf Grund des Urteils des Landgerichts Köln vom 09.10.2012 – 27 O 520/11 – sind von der Beklagten (insgesamt) 6.038,85 € - sechstausendachtunddreißig Euro und fünfundachtzig Cent – [also über die bereits titulierten 5.102,46 € weitere 936,39 €] nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16.07.2011 an den Kläger zu erstatten; der Nachfestsetzungsbeschluss vom 25.11.2013 (über 24,96 €) ist von dieser Entscheidung nicht betroffen (bleibt aufrecht erhalten).
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdegegnerin zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 936,39 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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