1 RVs 263/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-01-21, 1 RVs 263/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-01-21, 1 RVs 263/13
1 RVs 263/13Obergericht21.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 263/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: 1 RVs 263/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0121.1RVS263.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
-
I. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Davon ausgenommen sind die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen - Inhalt und Versendung der Schreiben an die Zeugen Dr. Q und X durch die Angeklagte -, die aufrechterhalten bleiben. Insoweit wird die weitergehende Revision verworfen.
-
II. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.