12 WF 168/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-01-23, 12 WF 168/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-01-23, 12 WF 168/13
12 WF 168/13Obergericht23.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 WF 168/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: 12 WF 168/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0123.12WF168.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin Rechtsanwalt S wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl vom 19.02.2013 in Verbindung mit der Teilabhilfeentscheidung vom 17.10.2013 (AZ.: 33 F 277/08) teilweise abgeändert.
Der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf insgesamt 124.100,95 € festgesetzt. Darin enthalten ist ein Mehrwert nichtrechtshängiger Ansprüche von 10.944,95 €.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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