Oberlandesgericht Köln, 2014-01-27, 11 U 100/13

11 U 100/13Obergericht27.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 100/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-27

Aktenzeichen: 11 U 100/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0127.11U100.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.06.2013 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln (32 O 6/13) wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
    1. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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