Oberlandesgericht Köln, 2014-01-27, 11 U 217/12

11 U 217/12Obergericht27.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 217/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-27

Aktenzeichen: 11 U 217/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0127.11U217.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 05.12.2012 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 97/12 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

  3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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