21 W 1/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-03, 21 W 1/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-02-03, 21 W 1/14
21 W 1/14Obergericht03.02.2014
Regest
Zum Verhältnis von § 19 Abs. 6 SGB XII und der Erbenhaftung nach § 1967BGB.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 W 1/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-03
Aktenzeichen: 21 W 1/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0203.21W1.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Normen: SGB XII § 19 Abs. 6; BGB § 1967
Leitsätze
Zum Verhältnis von § 19 Abs. 6 SGB XII und der Erbenhaftung nach § 1967BGB.
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Beklagten wird ihnen unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Aachen vom 18.10.2013 - 9 O 310/13 - zu den Bedingungen der angefochtenen Entscheidung Prozesskostenhilfe im vollen Umfang ihrer Rechtsverteidigung gewährt.
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