2 Wx 245/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-11, 2 Wx 245/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-02-11, 2 Wx 245/13
2 Wx 245/13Obergericht11.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 245/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-11
Aktenzeichen: 2 Wx 245/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0211.2WX245.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 02.09.2013 - 40 VI 564/13 – aufgehoben.
Die Tatsachen, die zur Erteilung des mit der notariellen Urkunde vom 00.00.0000 (URNR. 0000/0000 des Notars X in C) von den Beteiligten zu 1) bis 4) beantragten gemeinschaftlichen Erbscheins – beschränkt auf den unbeweglichen Nachlass in Deutschland - erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
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