Oberlandesgericht Köln, 2014-02-18, 15 U 110/13

15 U 110/13Obergericht18.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 110/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-18

Aktenzeichen: 15 U 110/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0218.15U110.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.07.2013 - 28 O 439/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Diese Entscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.