3 U 15/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-18, 3 U 15/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 15/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-18
Aktenzeichen: 3 U 15/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0218.3U15.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 10.12.2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.02.2013 – 16 O 412/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Klägerin zu 1. zu 28%, der Klägerin zu 2. zu 16%, der Klägerin zu 3. zu 3% und dem Beklagten zu 53% auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1. zu 60%, die Klägerin zu 2. zu 35% und die Klägerin zu 3. zu 5%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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