6 U 49/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-19, 6 U 49/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 49/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-19
Aktenzeichen: 6 U 49/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0219.6U49.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; HWG § 3 S. 2 Nr. 1
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.02.2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 181/12 – abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.