Oberlandesgericht Köln, 2014-02-25, 15 U 101/13

15 U 101/13Obergericht25.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 101/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-25

Aktenzeichen: 15 U 101/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0225.15U101.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.06.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 46/13 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger 7.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der F A seit dem 01.03.2013 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 342,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.03.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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