5 U 68/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-26, 5 U 68/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 68/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: 5 U 68/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0226.5U68.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. April 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 419/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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