7 U 20/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-02-28, 7 U 20/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 20/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-28
Aktenzeichen: 7 U 20/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0228.7U20.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist unzulässig.Die Sache wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 23.07.2013 – 5 O 439/12 –, soweit es sich gegen die Beklagte richtet, an das Sozialgericht Köln verwiesen.Die Beschwerde wird zugelassen (§ 17a Abs. 4 Satz 4 GVG).
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