1 RVs 37/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-03-21, 1 RVs 37/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-03-21, 1 RVs 37/14
1 RVs 37/14Obergericht21.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 37/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-21
Aktenzeichen: 1 RVs 37/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0321.1RVS37.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
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I. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unzulässig verworfen.
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II. Die Revision wird als unzulässig verworfen.
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III. Die Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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