17 W 192/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-03-24, 17 W 192/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-03-24, 17 W 192/13
17 W 192/13Obergericht24.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 192/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-24
Aktenzeichen: 17 W 192/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0324.17W192.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 11.12.2012 (7 O 15 /0 9) wie folgt abgeändert.
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.12.2010 (7 O 15 / 09) sind von dem Kläger 345,13 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 08.04.2011 an die Beklagten zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.