Oberlandesgericht Köln, 2014-03-27, 7 U 162/13

7 U 162/13Obergericht27.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 162/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-27

Aktenzeichen: 7 U 162/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0327.7U162.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 5 O 386/10 – abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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