Oberlandesgericht Köln, 2014-03-31, 2 Ws 103/14

2 Ws 103/14Obergericht31.03.2014

Regest

Zu den (hier nicht erfüllten) Voraussetzungen einer Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 103/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-31

Aktenzeichen: 2 Ws 103/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0331.2WS103.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zu den (hier nicht erfüllten) Voraussetzungen einer Halbstrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

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