Oberlandesgericht Köln, 2014-04-01, 3 U 165/13

3 U 165/13Obergericht01.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 165/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-01

Aktenzeichen: 3 U 165/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0401.3U165.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, 7 O 39/13, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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