Oberlandesgericht Köln, 2014-04-01, 3 U 166/13

3 U 166/13Obergericht01.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 166/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-01

Aktenzeichen: 3 U 166/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0401.3U166.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 01.08.2013 (Az. 18 O 14/12), berichtigt mit Beschluss vom 28.08.2013, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.