Oberlandesgericht Köln, 2014-04-03, 2 Ws 149/14

2 Ws 149/14Obergericht03.04.2014

Regest

Dem Bewährungswiderruf können nach längerem Ablauf der Bewährungszeit (hier : zwei Jahre und sieben Monate) Gründe des Vertrauensschutzes entgegenstehen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 149/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-03

Aktenzeichen: 2 Ws 149/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0403.2WS149.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Dem Bewährungswiderruf können nach längerem Ablauf der Bewährungszeit (hier : zwei Jahre und sieben Monate) Gründe des Vertrauensschutzes entgegenstehen.

Tenor

Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts K. vom 29.01.2014, mit dem die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts K. vom 06.06.2007 widerrufen worden ist, wird aufgehoben.

Die Strafe aus dem vorbezeichneten Urteil wird erlassen.

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