19 U 150/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-04-10, 19 U 150/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-04-10, 19 U 150/13
19 U 150/13Obergericht10.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 150/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-10
Aktenzeichen: 19 U 150/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0410.19U150.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08.08.2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 417/11 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurück gewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 9.192,77 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.