21 UF 210/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-04-17, 21 UF 210/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-04-17, 21 UF 210/13
21 UF 210/13Obergericht17.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 UF 210/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-17
Aktenzeichen: 21 UF 210/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0417.21UF210.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
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- Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 27.11.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 15.11.2013 (60 F 289/12) in der Fassung des Tenorergänzungsbeschlusses vom 13.12.2013 abgeändert und der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt der Antragsteller.
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- Hinsichtlich der Kostenentscheidung wird die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses angeordnet.
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- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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