5 U 124/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-06, 5 U 124/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 124/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-06
Aktenzeichen: 5 U 124/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0506.5U124.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.08.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts – 25 O 67/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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