16 U 171/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-07, 16 U 171/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-05-07, 16 U 171/13
16 U 171/13Obergericht07.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 171/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-07
Aktenzeichen: 16 U 171/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0507.16U171.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.9.2013 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert und die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger über den durch das angefochtene Urteil ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 905,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.8.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 905,97 € festgesetzt.
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