2 Ws 227/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-16, 2 Ws 227/14
Oberlandesgericht Köln, 2014-05-16, 2 Ws 227/14
2 Ws 227/14Obergericht16.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 227/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-16
Aktenzeichen: 2 Ws 227/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0516.2WS227.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
-
- Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 13. Februar 2014 (3 KLs 18/07) aufgehoben.
Die Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2007 (3 KLs 18/07) zur Bewährung wird derzeit abgelehnt.
-
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.