Oberlandesgericht Köln, 2014-05-19, 2 Ws 267/14

2 Ws 267/14Obergericht19.05.2014

Regest

Keine Reststrafenaussetzung trotz Erstverbüßung bei Leugnen der Anlasstat (hier : sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 267/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-19

Aktenzeichen: 2 Ws 267/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0519.2WS267.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Keine Reststrafenaussetzung trotz Erstverbüßung bei Leugnen der Anlasstat (hier : sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

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