Oberlandesgericht Köln, 2014-05-20, 15 U 16/14

15 U 16/14Obergericht20.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 16/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-20

Aktenzeichen: 15 U 16/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0520.15U16.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 13.12.2013 (9 O 144/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte und Berufungsbeklagte wird verurteilt, an die Klägerin und Berufungsklägerin 2.574,53 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 528,41 € seit dem 5.7.2012, aus 231,51 € seit dem 9.6.2012, aus 214,41 € seit dem 31.1.2012, aus 177,43 € seit dem 9.6.2012, aus 363,63 € seit dem 27.3.2012, aus 690,40 € seit dem 15.6.2012, aus 11,18 € seit dem 2.6.2012, aus 222,89 € seit dem 10.8.2012 und aus 134,67 € seit dem 8.8.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Beklagten zu 36 %, der Klägerin zu 64 % auferlegt.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.