6 U 210/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-05-28, 6 U 210/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 210/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-28
Aktenzeichen: 6 U 210/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0528.6U210.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die die Berufung der Antragstellerin wird das am 26.11.2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 136/13 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.
Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr nicht-rezeptpflichtige pharmazeutische Produkte zur Anwendung bei fortschreitender Abnahme bzw. Verlust erworbener geistiger Fähigkeiten (dementielles Syndrom) in Verpackungen anzubieten und zu vertreiben, die ein magenta-farbenes Rechteck auf der Schachteloberseite aufweisen, wie nachstehend wiedergegeben:
II.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Antragsgegnerin.
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