Oberlandesgericht Köln, 2014-05-30, 19 U 179/13

19 U 179/13Obergericht30.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 179/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-30

Aktenzeichen: 19 U 179/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0530.19U179.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 09.07.2013 – 10 O 58/13 – teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.447,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.039,77 € seit dem 16.10.2012 und aus 408,17 EUR seit dem 07.12.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 661,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2012 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 81 % und der Kläger zu 19 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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