22 U 185/11•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-03, 22 U 185/11
Oberlandesgericht Köln, 2014-06-03, 22 U 185/11
22 U 185/11Obergericht03.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 185/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-03
Aktenzeichen: 22 U 185/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0603.22U185.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) als Streithelferin der Beklagten zu 1) sowie die Berufung der Klägerin gegen das am 30.09.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 17 O 203/09 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu ½, die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu ½.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, eine gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweils vollstreckende Teil vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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