15 U 4/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-05, 15 U 4/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 4/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-05
Aktenzeichen: 15 U 4/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0605.15U4.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Arrestbeklagten wird das am 26.11.2013 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln i. d. F. des Tatbestandsberichtigungsbeschlusses vom 08.04.2014 – 21 O 202/13 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Arrestbefehle des Landgerichts Köln vom 04.06.2013 – 21 O 202/13 – und vom 10.07.2013 – 21 O 277/13 - werden unter Zurückweisung der ihnen jeweils zu Grunde liegenden Arrestgesuche vom 21.05.2013 und vom 08.07.2013 aufgehoben.
Die Kosten des Arrestverfahrens in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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