5 U 001/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-11, 5 U 001/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 001/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-11
Aktenzeichen: 5 U 001/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0611.5U001.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Juni 2014
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.12.2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 502/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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