Oberlandesgericht Köln, 2014-06-13, 6 U 122/11

6 U 122/11Obergericht13.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 122/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-13

Aktenzeichen: 6 U 122/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0613.6U122.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. April 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 6/11 – wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Revision trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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