5 U 131/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-16, 5 U 131/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 131/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-16
Aktenzeichen: 5 U 131/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0616.5U131.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. September 2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 438/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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