Oberlandesgericht Köln, 2014-06-20, 6 U 176/11

6 U 176/11Obergericht20.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 176/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-20

Aktenzeichen: 6 U 176/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0620.6U176.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.08.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 117 / 11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen sowie die Kosten der Revision werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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