11 U 128/13•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-23, 11 U 128/13
Oberlandesgericht Köln, 2014-06-23, 11 U 128/13
11 U 128/13Obergericht23.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 128/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-23
Aktenzeichen: 11 U 128/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0623.11U128.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.08.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (7 O 84/13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.