Oberlandesgericht Köln, 2014-06-23, 11 U 128/13

11 U 128/13Obergericht23.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 128/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-23

Aktenzeichen: 11 U 128/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0623.11U128.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.08.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (7 O 84/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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