11 U 13/14•Oberlandesgericht Köln, 2014-06-25, 11 U 13/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 13/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-25
Aktenzeichen: 11 U 13/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0625.11U13.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.1.2014 (22 O 246/13) wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
-
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.