Oberlandesgericht Köln, 2014-06-26, 2 Ws 344/14

2 Ws 344/14Obergericht26.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 344/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-26

Aktenzeichen: 2 Ws 344/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2014:0626.2WS344.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die angefochtenen Entscheidungen werden aufgehoben.

Unter Entpflichtung der Rechtsanwälte K. und S. aus B. werden dem Angeschuldigten Rechtsanwalt A. als Pflichtverteidiger und Rechtsanwältin B. als weitere Pflichtverteidigerin zur Sicherung des Verfahrens beigeordnet.

Die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Landeskasse auferlegt.

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